Tauch­tauglichkeit

Tauchmedizinische Untersuchung

Die Unterwasserwelt ist eine einzigartige und faszinierende Umgebung für uns Menschen. Durch die Druckverhältnisse unter Wasser und die Atmung von komprimierter Luft hat das Tauchen aber gravierende Auswirkungen auf viele Organe, vor allem auf das Herz- Kreislaufsystem, die Lunge und das Ohr.

Dennoch ist das Tauchen eine sehr sichere Sportart, wenn individuelle Risiken eines Tauchers frühzeitig erkannt und beachtet werden. Um Tauchunfällen vorzubeugen, werden regelmäßige ärztliche Kontrollen empfohlen oder sogar vorgeschrieben. Bei vielen Tauchbasen und Vereinen müssen Sie daher vor Tauchgängen die Bescheinigung der Tauchtauglichkeit vorlegen.

Frau Dr. Reindl bietet als zertifizierte Ärztin der Deutschen Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) die Tauchtauglichkeitsuntersuchung in unserer Praxis an. Sie ist selbst seit 1987 aktive Sporttaucherin und kann Sie kompetent zu tauchmedizinischen Themen beraten.

Die strukturierte Untersuchung nach den Richtlinien der GTÜM beinhaltet eine ausführliche Krankengeschichte, eine eingehende körperliche Untersuchung incl. Spiegelung des Außenohrs und der Trommelfelle, ein EKG (ab 40 Jahren Belastungs-EKG) und eine Lungenfunktionsprüfung.

Das Untersuchungsintervall ist vom Lebensalter abhängig. Die GTÜM empfiehlt die Untersuchung:

  • spätestens nach 3 Jahren, wenn Sie zwischen 18 und 39 Jahre alt sind
  • spätestens nach 1 Jahr, wenn Sie unter 18 Jahre alt sind
  • spätestens nach 1 Jahr, wenn Sie 40 Jahre oder älter sind
  • immer nach einem Tauchunfall oder nach schweren Erkrankungen und Operationen

Bei relevanten Vorerkrankungen, vor Allem von Herz und Lunge, des Mittelohrs und der Nasennebenhöhlen sowie Stoffwechselerkrankungen, aber auch Operationen, bringen Sie bitte Ihre Vorbefunde mit.
Die tauchmedizinische Untersuchung kann nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden und wird gemäß den Empfehlungen der GTÜM nach der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) abgerechnet.

Wie oft sollten Sie sich untersuchen lassen?

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Sind sie gesetzlich Versichert (GKV) und benötigen einen dringenden Termin?

 

Den gesetzlichen Vorgaben des TSVG folgend, möchten wir Sie darum bitten bei dringender Erstvorstellung in unserer Praxis oder dringender Vorverlegung von bereits vereinbarten Terminen Ihren Hausarzt zu kontaktieren und um eine „Hausarztvermittlung“ zu uns zu bitten. Der Termin bei uns wird dann direkt von Ihrem Hausarzt für Sie vereinbart. Auf diesem Wege möchte der Gesetzgeber und die GKV die medizinische Notwendigkeit der Terminierung bestätigt wissen. Selbstverständlich werden wir dann eine kurzfristige Vorstellung in unserer kardiologischen Praxis für Sie ermöglichen können. Wir bitten um Verständnis und hoffen, das dieser Weg Ihnen keine zu großen Umstände bereitet.

 

Um Ihrem Hausarzt die Anmeldung zu erleichtern, können Sie folgendes Formular zur direkten Vorlage bei Ihre Hausarzt herunterladen und ausdrucken

 

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